Autor: Thomas Kröber
Sehr geehrte Leser,
bei der letzten Gemeinderatssitzung am 29.04. kam natürlich auch das Thema Corona zur Sprache, welches uns im Moment ja alle beherrscht.
Interessant waren in diesem Zusammenhang auch die konkreten Zahlen über die direkt Betroffenen.
Demnach gibt es im Moment 3 aktiv Erkrankte und 17 Genesene. 11 Personen befinden sich in Quarantäne, von Toten war nicht die Rede.
Wir haben es also mit einer Krankheitssituation zu tun, die einer milden Grippewelle entspricht.
Und dafür wurden und werden durch Verordnungen, deren rechtliche Grundlage teilweise zweifelhaft ist, die Grundrechte der Bürger völlig unverhältnismäßig eingeschränkt.
Dies betrifft die Artikel 2, freie Entfaltung der Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit, Artikel 4, ungestörte Religionsausübung, Artikel 5, Meinungsfreiheit, Artikel 8, Versammlungsfreiheit, Artikel 9, Bildung von Vereinen, Artikel 11, Freizügigkeit, Artikel 12, freie Berufswahl und Artikel 14, Recht auf Eigentum
Zu Beginn der ersten Coronainfektionen mag diese Vorgehensweise ja noch gerechtfertigt gewesen sein, da das Ansteckungsverhalten und die Gefährlichkeit des neuen Erregers noch nicht bekannt waren.
Im Gegenteil, die Bundesregierung hatte damals sehr lange überhaupt keine Maßnahmen ergriffen.
Doch spätestens seit einigen Wochen ist klar, dass es in Deutschland keine erhöhte Sterblichkeit gibt, die Ansteckungsrate unter eins liegt und die Ausgansbeschränkungen überhaupt keinen Effekt gezeigt haben.
Deshalb ist es nicht hinnehmbar, die Bürger Schriesheims weiter in ihren elementaren Rechten einzuschränken und viele ihrer Lebensgrundlage zu berauben. Wir fordern deshalb die sofortige Beendigung der Coronamaßnahmen für die Allgemeinheit.
Von den anderen Fraktionen und Wählergemeinschaften war bei der Sitzung nicht die leiseste Kritik an den Maßnahmen zu vernehmen.
Auch die Verwaltung ist nicht geneigt, Gesetze und Anordnungen zu hinterfragen.
Uns ist natürlich klar, dass die Verwaltung die Rechtsverordnungen umzusetzen hat, und dafür stehen wir ja auch als Rechtsstaatspartei, aber kann dies auch für Verordnungen ohne ausreichende Rechtsgrundlage gelten?
Die Gemeinde hat die Möglichkeit, Gesetze und Verordnungen, welche das kommunale Selbstverwaltungsrecht einschränken, gerichtlich überprüfen zu lassen.
Übrigens scheinen einige Stadträte selbst nicht an die Gefährlichkeit des Virus zu glauben. Kaum war die Sitzung beendet, bildete eine Fraktion eine große Traube ohne den Abstand einzuhalten oder Masken zu tragen.