Ende 2016 gab es rund 550.000 Asylbewerber, die trotz erfolgter Ablehnung ihres Antrags in Deutschland geblieben sind.
Inzwischen dürften noch viele Tausend dazugekommen sein. Eine konsequente Massenrückführung ist daher das Gebot der Stunde.
Aktuelle Lage
Die etablierten Parteien überbieten sich gerade mit Vorschlägen, wie die Asylkrise einzudämmen sei. Sogar ein prominenter Vertreter der SPD fordert nun Aufnahmezentren in Nordafrika und übernimmt damit eine Forderung der AfD.
Kanzlerin Merkels 16-Punkte-Plan sieht u.a. auch „Bundesausreisezentren“ vor.
Die Asylkrise spitzt sich derweil weiter zu. Nun befürchten manche Politiker einen Mandats- und Machtverlust bei der Bundestagswahl, denn der Wähler scheint unberechenbar.
Fakt ist, dass im Jahr 2016 gerade einmal 25.300 Personen abgeschoben wurden, im Jahr 2015 waren es knapp 21.000. Mit staatlicher Förderung kehrten zudem rund 55.000 freiwillig zurück.
Die klammen Kommunen warnen bereits vor Mehrausgaben in Höhe von mehreren Milliarden Euro, falls hunderttausende abgelehnte Asylbewerber nicht in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.
Ein Großteil der abgelehnten Asylbewerber erhalten eine Duldung aus fadenscheinigen Gründen, seien dies Krankheit, familiäre Verpflichtungen oder einfach fehlende Papiere.
Laut offiziellen Angaben gibt es derzeit 207.500 Ausreisepflichtige, von denen 153.000 geduldet werden. 54.500 werden nicht geduldet und müssten sofort abgeschoben werden.
Zudem werden Abschiebungen oft verhindert, teilweise durch die Ausreisepflichtigen, aber auch durch inländische Helfer. Rainer Wendt, Chef der deutschen Polizeigewerkschaft, sagt: „Es gibt eine regelrechte Industrie für Abschiebeverhinderung“.
Ein empörendes Beispiel dafür ist das „Kirchenasyl“ für Roma im Regensburger Dom vom Juli 2016.
Die Regierungen der Herkunftsstaaten sind auch oft wenig kooperativ bei der Rückführung, wie der Fall des tunesischen Berlin-Attentäters Anis Amri gezeigt hat. In solchen Fällen müssen Entwicklungshilfe und Visapolitik (Aussetzung von Visaerteilungen) die Hebel sein, mittels derer solche Staaten von einer Kooperation überzeugt werden.
Kanzlerin Merkel wollte den tunesischen Regierungschef Chahed bei seinem jüngsten Berlin-Besuch dazu bringen, der Einrichtung von Auffanglagern in seinem Land zuzustimmen. Der lehnte ab. Daraufhin rückte Merkel von Auffanglagern in Tunesien ab. Chahed verweigert sogar die Aufnahme abgelehnter tunesischer „Geflüchteter“. Nach Merkels Angaben leben derzeit rund 1500 ausreisepflichtige Tunesier in Deutschland. Im vergangenen Jahr seien nur 116 Tunesier tatsächlich ausgereist. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass Deutschland jährlich rund 290 Millionen Euro Entwicklungshilfe an Tunesien zahlt. Wo bleibt die Gegenleistung?
Nicht nur „Geflüchtete“, sondern auch Armutsmigranten aus EU-Staaten wie Rumänien und Bulgarien belagern viele deutsche Städte. So beherbergt die Stadt Mannheim aktuell rund 13.000 Armutsmigranten aus Rumänien und Bulgarien, vorwiegend Roma, im sozialen Brennpunkt Neckarstadt-West.
Die EU-Freizügigkeitsregelung für Arbeitnehmer aus EU-Balkanstaaten muss umgehend außer Kraft gesetzt und die Armutsmigranten zurückgeführt werden.
Man höre und staune: Es gibt in der Tat auch freiwillige Ausreisen, für die das BAMF übrigens hohe Belohnungen verspricht. Eine Statistik des BAMF gibt einen Überblick darüber.
Zu den zehn wichtigsten Rückkehrländern in 2016 gehören auffälligerweise auch Iran und Afghanistan. Anscheinend ist die politische Lage in diesen beiden Ländern doch nicht so gravierend. In Afghanistan gibt es auch weitgehend sichere Gebiete.
Das BAMF bietet nun ein so genanntes Integriertes Rückkehrmanagement.
Rückkehrprämien für eine freiwillige Ausreise sind zu streichen, denn Asylbetrug sollte nicht auch noch subventioniert werden. Die Migranten sind vielmehr an den Kosten der Rückführung zu beteiligen. Einen Großteil der Kosten wird aber leider der deutsche Steuerzahler tragen müssen.
Lösungsvorschlag: Rückführung binnen fünf Jahren
Die aktuell rund 550.000 abgelehnten Asylbewerber müssen per Massentransport binnen eines Jahres möglichst kostengünstig in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden, sofern nim Einzelfall nicht wirklich zwingende Gründe dagegensprechen. Pro Monat sind folglich ca. 10.000 Migranten abzuschieben, um diese Zielvorgabe einhalten zu können. Es darf dabei nicht übersehen werden, dass sich die Anzahl der abgelehnten Asylbewerber weiterhin Monat für Monat erhöht.
Bei einer Anerkennungsquote von 75 Prozent (laut dem BAMF) werden Monat für Monat tausende Ablehnungsbescheide ergehen. So wurden allein im Januar 2017 rund 18.000 Asylanträge neu gestellt. Dies bedeutet folglich rund 4.500 abgelehnte Asylbewerber allein für diesen Monat. Daher wächst auch weiterhin die Zahl der Migranten, die Deutschland wieder verlassen müssen.
Mit höchster Priorität sind islamistische Gefährder und ausländische Kriminelle abzuschieben.
Mehr als 500 Gefährder kennt das Bundeskriminalamt. Auch die polizeiliche Kriminalstatistik spricht Bände. So liegt der Anteil der Nichtdeutschen an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen bei über 30 Prozent.
Eine gesetzliche Vorgabe findet sich im Aufenthaltsgesetz in § 58 Abschiebung:
(1) Der Ausländer ist abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint. Bei Eintritt einer der in § 59 Absatz 1 Satz 2 genannten Voraussetzungen innerhalb der Ausreisefrist soll der Ausländer vor deren Ablauf abgeschoben werden.
Wie kann eine Massenrückführung durchgeführt werden?
Die Priorität der Transportmittel ergibt sich anhand der anfallenden Kosten für die jeweilige Transportart.
Transport per Schiff
Am günstigsten ist der Rücktransport per Schiff. So könnten beispielsweise Fähren in italienischen Fährhäfen wie Genua, Mestre und Triest eingesetzt werden, um jeweils tausende Migranten kostengünstig nach Nord- und Westafrika und in den Vorderen Orient zu transportieren. Die Migranten können kostengünstig per Bahn und Bus zu den Fährhäfen transportieren werden.
Transport per Bahn und Bus
Das kostengünstigste Transportmittel auf dem Landweg ist offensichtlich die Bahn. In plombierten Sonderzügen könnten jeweils tausende Migranten zu den Fährhäfen gebracht werden. Auch Fernbusse mit entsprechender Einrichtung sind für den Massentransport geeignet. Insbesondere für die Rückführung auf den Balkan sind große Reisebusse wohl die beste Wahl.
Transport per Flugzeug
Notgedrungen müssen Großraumflugzeuge für Massenrückführungen in entlegenere Herkunftsländer wie Afghanistan oder Pakistan eingesetzt werden. Bei solchen Entfernungen sind Flugzeuge alternativlos. Allerdings ist dieses Transportmittel alles andere als kostengünstig. Darüber hinaus ergeben sich erhöhte Sicherheitsanforderungen, die durch die Bundespolizei sichergestellt werden müssen.
Die wichtigste begleitende Maßnahme: Grenzen lückenlos sichern
Die EU-Außengrenzen werden unzureichend überwacht. Darüber hinaus wurde das Dubliner Übereinkommen und geltendes Recht, insbesondere der Artikel 16a (2) des Grundgesetzes, faktisch außer Kraft gesetzt.
Im Jahr 2015 kamen weit über eine Million „Geflüchtete“ größenteil unkontrolliert über die Grenze nach Deutschland. Im Jahr 2016 waren es „nur“ noch rund 300.000 Migranten und rund 105.000 Familiennachzügler. Der Familiennachzug ist sofort auszusetzen.
Die illegale Migration nimmt kein Ende. Schleuser haben neue Routen entdeckt. Aus diesen Gründen müssen die deutschen Außengrenzen lückenlos überwacht werden. Dies erfordert eine massive Personalaufstockung bei der Bundespolizei. In kritischen Bereichen der grünen Grenze müssen Schutzzäune errichtet und mit Alarmanlagen und Überwachungskameras ausgestattet werden.