Anfrage zu Flüchtlingen

Anfrage nach § 24 Abs. 4 Gemeindeordnung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Höfer,

ich bitte Sie hiermit auf Basis der im Betreff genannten Rechtsgrundlage um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

(1) wieviel Flüchtlinge sind seit dem 01.01.2015 nach Schriesheim gekommen?

(2) wieviele Flüchtlinge sind aktuell in Schriesheim wohnhaft (bitte aufschlüsseln nach Nationalität, Aufenthaltsstatus, Geschlecht, Alter und Unterbringungsart)

(3) wieviele Personen sind durch Regelungen des Familiennachzugs nach Schriesheim gekommen und wohnen aktuell in Schriesheim (bitte aufgelistet nach Jahr des Zuzugs)

(4) wieviele Personen in Schriesheim sind endgültig ausreisepflichtig (bitte aufschlüsseln nach Nationalität)? Was ist die Rechtsgrundlage dafür, diesen Personen weiter Unterstützung zu gewähren?

(5) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge leben in Schriesheim und welche Kosten entstehen dafür (bitte aufschlüsseln nach Nationalität, Kosten nach Kostenart und Empfänger der Leistungen, Pflegeeltern, Einrichtungen etc.)?

(6) Wie wurde bei diesen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen das Alter festgestellt?

(7) wieviele dieser Personen aus (1) bis (6) haben bei ihrer Einreise nach Deutschland keine gültigen Personalpapiere (Ausweis, Pass) usw. vorgelegt und sind daher allein aufgrund eigener Angaben mit einem Identitätsnachweis von deutschen Behörden ausgestattet worden?

(8) wieviele dieser Personen aus (1) bis (6) sind aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist?

(9) bei wievielen dieser Personen aus (7) wurde die richtige Nationalität mittlerweile mithilfe des angeblichen Herkunftslandes ermittelt?

(10) welche Kosten aus welchen Haushaltstiteln entstanden der Stadt Schriesheim für Flüchtlinge in den Jahren 2015 bis jetzt für Unterbringung, Lebensunterhalt, Integrationsmaßnahmen und weitere Maßnahmen (bitte auflisten nach Jahr, Haushaltstitel, Zahl der Personen, Empfänger der Leistungen wie Flüchtlinge selbst, Träger von Integrationsmaßnahmen)?

(11) welche dieser Kosten aus (10) wurden der Stadt mittlerweile von Bund, Land oder anderen Gebern erstattet (bitte auflisten nach Jahr und Mittelherkunft)?

(12) welche Flüchtlingsunterkünfte unterhält die Stadt Schriesheim mit welcher Zahl von Zimmern, Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche, Baukosten, laufenden Kosten wie Miete, Grundstücksmiete, laufender Unterhalt wie Sicherheit, Gebäudenebenkosten Strom, Wasser, Wärme, Betreuung und wieviele Personen leben derzeit in diesen Unterkünften (bitte aufschlüsseln nach Objekt, Zahl der Personen je Objekt, Kostenarten je Objekt)?

(13) wieviele Wohnungen mit welcher Gesamtwohnfläche und welchen Gesamtkosten (bitte aufschlüsseln nach Zahl der Wohnungen in welchem Jahr, Gesamtmiete, Nebenkosten, Kautionen an Vermieter, Renovierungskosten bei Einzug oder nach Auszug, aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2015) hat die Stadt Schriesheim für die Anschlußunterbringung oder aufgrund anderer Rechtsgrundlagen für Flüchtlinge angemietet?

(14) wieviele Personen aus (1) bis (6) beziehen keinerlei staatliche Unterstützung mehr, weil sie für ihren Lebensunterhalt durch Arbeit vollständig selbst aufkommen können? Wieviele Personen sind sog. Aufstocker und wie hoch sind die Beträge, die diese Personen aus verschiedenen Quellen (Hartz IV, Wohngeld, sonstige Leistungen) bekommen?

Für die Beantwortung dieser Fragen im Voraus besten Dank,

mit freundlichen Grüßen

Thomas Kröber

Nachfolgend die Antwort der Verwaltung vom 14.04.2021. Die Fragen wurden nicht vollständig beantwortet.

Anfrage Gemeinderat, Kröber
(1) wieviel Flüchtlinge sind seit dem 01.01.2015 nach Schriesheim gekommen?
insgesamt aufgenommene/untergebrachte Personen seit 2016: ca. 250-260 Personen
(Stand Januar 2020); im Jahr 2020 wurden 18 Personen aufgenommen/untergebracht.
(Vgl. Präsentation im Gemeinderat im Januar 2020, diese habe ich Ihnen nochmals in
den Anhang gesetzt)


(2) Wie viele Flüchtlinge sind aktuell in Schriesheim wohnhaft (bitte aufschlüsseln nach
Nationalität, Aufenthaltsstatus, Geschlecht, Alter und Unterbringungsart)
Nach aktuellem Stand sind, wie bereits unter Ziff. 1 genannt, 265 Personen in
Schriesheim wohnhaft. Diese Personen sind sowohl in städtischen Unterkünften
sowie in privaten Wohnungen anschlussuntergebracht, aber auch privat zugezogene
Geflüchtete, die eine Beratung benötigen, sind hier erfasst.
Männlich sind hiervon ca. 165
Weiblich sind hiervon ca. 100
Die Altersstruktur liegt aktuell zwischen 0 und 65 Jahren.
Die Nationalitäten sind: Irak, Syrien, Somalia, Afghanistan, Nigeria, Iran, Eritrea,
Gambia, Kamerun, Türkei, Serbien, Togo, Staatenlos, Bosnien, Kosovo, Indien
Für den aktuellen Aufenthaltsstatus unserer, in Schriesheim in Anschluss
untergebrachter, geflüchteten Personen ist das Ausländeramt des Landratsamtes
Rhein-Neckar-Kreis zuständig. Hier können wir keine Auskunft erteilen.


(3) Wie viele Personen sind durch Regelungen des Familiennachzugs nach Schriesheim
gekommen und wohnen aktuell in Schriesheim (bitte aufgelistet nach Jahr des Zuzugs)
In Schriesheim sind bisher lediglich bei zwei Familien Familienmitglieder
nachgezogen.
Im Jahr 2019 sind bei einer Familie 2 Personen im Familiennachzug nach Schriesheim
gezogen.
Im Jahr 2016 sind 5 Personen im Familiennachzug zugezogen.


(4) Wie viele Personen in Schriesheim sind endgültig ausreisepflichtig (bitte aufschlüsseln
nach Nationalität)? Was ist die Rechtsgrundlage dafür, diesen Personen weiter
Unterstützung zu gewähren?

Hierüber können wir keine Auskunft geben, da hierfür das Ausländeramt des Rhein-
Neckar-Kreises sowie das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig sind.

(5) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge leben in Schriesheim und welche Kosten
entstehen dafür (bitte aufschlüsseln nach Nationalität, Kosten nach Kostenart und
Empfänger der Leistungen, Pflegeeltern, Einrichtungen etc.)?
In Schriesheim leben keine unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, da die Stadt
Schriesheim kein Träger der Jugendhilfe ist.

(6) Wie wurde bei diesen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen das Alter festgestellt?
Siehe Frage 5


(7) Wie viele dieser Personen aus (1) bis (6) haben bei ihrer Einreise nach Deutschland
keine gültigen Personalpapiere (Ausweis, Pass) usw. vorgelegt und sind daher allein
aufgrund eigener Angaben mit einem Identitätsnachweis von deutschen Behörden
ausgestattet worden?
Auch hier können wir Ihnen keine Auskunft geben. Für den Identitätsnachweis etc. ist
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.


(8) Wie viele dieser Personen aus (1) bis (6) sind aus einem sicheren Drittstaat nach
Deutschland eingereist?
Bei dieser Frage können wir Ihnen ebenfalls keine Auskunft geben. Hier ist das
Ausländeramt des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis zuständig.


(9) Bei wie vielen dieser Personen aus (7) wurde die richtige Nationalität mittlerweile mithilfe
des angeblichen Herkunftslandes ermittelt?
Auch hier sind das Ausländeramt des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis sowie das
Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.


(10) welche Kosten aus welchen Haushaltstiteln entstanden der Stadt Schriesheim für
Flüchtlinge in den Jahren 2015 bis jetzt für Unterbringung, Lebensunterhalt,
Integrationsmaßnahmen und weitere Maßnahmen (bitte auflisten nach Jahr, Haushaltstitel,
Zahl der Personen, Empfänger der Leistungen wie Flüchtlinge selbst, Träger von
Integrationsmaßnahmen)?

Im Jahr 2015 und 2016 war der Unterabschnitt 4350 für Obdachlose und Flüchtlinge.
Ab 2017 wurde ein neuer UA 4360 (Flüchtlinge) eingeführt.
Ebenso wurde ab 2017 eine neuer UA 4982 für die Integrationsarbeit eingeführt.
Dieser finanziert sich aus Zuschüssen des Landes. Direkt dagegenstehende
Aufwendungen wie Personalaufwand der Integrationsbeauftragten werden in diesem
UA gebucht. Es werden jedoch sämtliche Aufwendungen für Integrationsarbeit
gefördert. Viele dieser Aufwendungen fallen im UA 4360 an, da sie buchhalterisch
nicht trennbar sind oder nicht getrennt werden. Der UA erzielt also einen Überschuss.
Dieser dient auch zur Finanzierung des Zuschussbedarfs des UA 4360.

Die Einnahmen im UA 4360 sind Benutzungsgebühren für die Unterkünfte. Diese
werden überwiegend von Leistungsträgern gezahlt. In welcher Höhe die Gebühren
selbst gezahlt oder von Leistungsträgern übernommen werden, wird nicht
aufgezeichnet.


(11) welche dieser Kosten aus (10) wurden der Stadt mittlerweile von Bund, Land oder
anderen Gebern erstattet (bitte auflisten nach Jahr und Mittelherkunft)?
Siehe Frage 10


(12) welche Flüchtlingsunterkünfte unterhält die Stadt Schriesheim mit welcher Zahl von
Zimmern, Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche, Baukosten, laufenden Kosten wie Miete,
Grundstücksmiete, laufender Unterhalt wie Sicherheit, Gebäudenebenkosten Strom, Wasser,
Wärme, Betreuung und wie viele Personen leben derzeit in diesen Unterkünften (bitte
aufschlüsseln nach Objekt, Zahl der Personen je Objekt, Kostenarten je Objekt)?
Die Stadt Schriesheim unterhält derzeit alle, in der aktuell geltenden Satzung
aufgeführten Unterkünfte:

Die Kosten der Unterkünfte werden nur summarisch erfasst und ergeben sich aus der
Anlage


(13) Wie viele Wohnungen mit welcher Gesamtwohnfläche und welchen Gesamtkosten
(bitte aufschlüsseln nach Zahl der Wohnungen in welchem Jahr, Gesamtmiete,
Nebenkosten, Kautionen an Vermieter, Renovierungskosten bei Einzug oder nach Auszug,
aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2015) hat die Stadt Schriesheim für die
Anschlussunterbringung oder aufgrund anderer Rechtsgrundlagen für Flüchtlinge
angemietet?
Siehe Frage 12


(14) Wie viele Personen aus (1) bis (6) beziehen keinerlei staatliche Unterstützung mehr,
weil sie für ihren Lebensunterhalt durch Arbeit vollständig selbst aufkommen können? Wie
viele Personen sind sog. Aufstocker und wie hoch sind die Beträge, die diese Personen aus
verschiedenen Quellen (Hartz IV, Wohngeld, sonstige Leistungen) bekommen?
50 Personen befinden sich in einem Arbeitsverhältnis,
20 Personen befinden sich in Ausbildung,
10 Personen haben eine Ausbildung bereits erfolgreich abgeschlossen
Diese Zahlen sind jedoch nicht abschließend, da es sich hier nur um diejenigen
handelt, die aus den Beratungen des IM gefiltert wurden und daher nicht vollständig
sind. Eine konkretere Benennung ist jedoch nicht möglich.
Zu der Frage wie viele Personen keine staatliche Unterstützung mehr erhalten können
wir keine Auskunft geben, da wir kein Leistungsträger sind (Jobcenter, Landratsamt).
Ebenso sind die Leistungsträger für die Berechnung und Gewährung von
ergänzenden Leistungen bei Arbeit zuständig.