Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
auf meine schriftlichen Anfragen vom 07.08.2021 bzw. 03.09.2021 habe ich bis heute leider keine Antwort bekommen. Ich weise darauf hin, dass nach der Geschäftsordnung vom 20.07.2016 Anfragen innerhalb von vier Wochen zu beantworten sind. Nachfolgend noch einmal die Fragen.
Fragen vom 07.08.2021:
zu dem Schreiben, welches die Verwaltung bezüglich des Mitteilungsblattes herausgegeben hat, ergeben sich zahlreiche Fragen:
1. Warum soll die „rechtskonforme Veröffentlichungspraxis“ gerade jetzt umgesetzt werden?
2. Auf welchen konkreten Gerichtsentscheidungen beruht die Einschätzung der Verwaltung, dass eine Änderung der Veröffentlichungspraxis erfolgen muss?
3. Ist die Verwaltung befugt, selbständig die Veröffentlichungspraxis zu ändern, oder ist dazu eine Entscheidung des Gemeinderates notwendig?
3. Warum wurden die Betreffenden nicht vorzeitig über eine beabsichtige Änderung der Veröffentlichungspraxis unterrichtet?
Zum Verständnis, bei mindestens einem Verein wurde schon eine neue Veröffentlichungspraxis angewandt, mit dem Ergebnis, dass drei Veröffentlichungen gänzlich unterbunden wurden, wobei die „Begründungen“ auch unterschiedlich waren.
Ein Großteil der Vereine, Kirchen und Parteien konnte wie bisher üblich veröffentlichen.
4. Worauf beruht die oben beschriebene Ungleichbehandlung?
Frage vom 03.09.2021:
Weiter interessiert mich die Finanzierung des Mitteilungsblattes. Wie hoch sind die Kosten die durch interne Mitarbeiter in der Verwaltung entstehen und wieviel muss die Stadt an den Nussbaumverlag bezahlen?
Ich bitte darum, die Fragen innerhalb einer Woche zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kröber
Stadtrat für die AfD