Anfrage zu Notfallplänen

Sehr geehrter Herr Oeldorf,

durch die Energiepolitik der Bundesregierung besteht die konkrete Gefahr von längerfristigen Stromausfällen.

Gibt es einen von der Stadtverwaltung Schriesheim erstellten Notfallplan oder andere Notfallpläne, die im Falle eines Stromausfalles unter anderem folgendes sicherstellen:

-Aufrechterhaltung der Wasserversorgung
-Aufrechterhaltung der Telekommunikation, (Telefonnetz, Breitband, Mobilfunknetz)
-Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit (Polizei, Feuerwehr)
-Aufenthaltsräume für Einwohner, die aufgrund des Stromausfalles nicht mehr heizen können (Ölheizungen, Wärmepumpen)
-Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung, insbesondere bei Notfällen
-Aufrechterhaltung der Lieferketten um die Einwohner mit Lebensmitteln zu versorgen
usw.

Gibt es von Seiten der Stadt Empfehlungen wie sich die Einwohner im Falle eines Stromausfalles, bzw. in der Vorbereitung auf einen solchen Fall, verhalten sollen?

Für eine baldige Antwort bin ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Kröber

Schreiben an die Stadtratskollegen

Sehr geehrte Leser,
nachfolgend mein Schreiben an den Bürgermeister und die Stadtratskollegen bezüglich der Vorgänge bei der Debatte um den Haushalt 2022. Erwartungsgemäß habe ich bis heute keine Antwort erhalten.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kollegen,

ich möchte noch einmal auf die folgenden Vorgänge bei der letzten Gemeinderatssitzung am 23.03.2022 kommen.

Zum einen verließen einige Gemeinderäte den Raum während meiner Rede zu Haushalt und zum andern wurde meine Rede durch Zwischenrufe gestört.

Ich denke es muss eine Selbstverständlichkeit sein, sich eine Rede eines gewählten Volksvertreters anzuhören, auch wenn man mit dem Inhalt vielleicht nicht einverstanden ist. Soviel demokratische Reife sollte auch in Schriesheim vorhanden sein!

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Hans-Pfitzner-Straße

In der Angelegenheit habe ich folgenden Brief an den Bürgermeister und den Gemeinderat geschrieben. Ich bin auf die Antwort gespannt.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kollegen,

ich möchte mich hier zur diskutierten Umbenennung der Hans-Pfitzner-Straße äußern.

Ohne zunächst näher auf die Person einzugehen, stellt sich doch wohl die grundsätzliche Frage.

Wollen wir nun in Schriesheim jede Person, nach der eine Straße benannt wurde daraufhin durchleuchten, ob diese den heutigen zeitgeistlichen Moralvorstellungen genügt oder nicht?

Will man dann bei einer Aufführung des „Käthchens von Heilbronn“ zukünftig auf die Musik von Pfitzner verzichten?

Denn, wenn nun über Hans Pfitzner diskutiert wird, dann muss man das ehrlicherweise auch bei allen anderen Straßennamen, welche nach einer Person benannt sind, tun.

Und dabei kann man auch nicht den Blick auf die Zeit des Nationalsozialismus verengen. Luther z. B. wird auch Antisemitismus nachgesagt, und er hat sich dafür ausgesprochen, aufständische Bauern, die ihre Freiheitsrechte erlangen wollten, wie „tolle Hunde“ zu erschlagen.

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Bericht Gemeinderatssitzung vom 15.12.2021

Ich berichte hier nur über die, aus meiner Sicht, wichtigsten Entscheidungen, genaueres findet sich im Protokoll, nachzulesen auf der Heimseite der Stadt Schriesheim.

Pumptrackanlage:

Die Anlage soll mit 227.000 € nun viel teurer werden als ursprünglich geplant, bei dem Gemeinderatsbeschluss vom 21.10.2021 waren 80.000 € vereinbart, zusätzlich sollte die Hälfte der Kosten durch Spenden gedeckt werden. Angesichts der finanziellen Lage der Stadt und der unsicheren wirtschaftlichen Aussichten ist das Projekt derzeit aus meiner Sicht nicht finanzierbar.

Zustimmung durch den Gemeinderat, Ablehnung von meiner Seite.

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Schriesheim wacht auf

Sehr geehrte Leser,

es tut sich was in Deutschland. Immer mehr Menschen gehen auf die Straße, um gegen Coronamaßnahmen der Regierung und eine drohende Impfpflicht zu protestieren. Ganz egal, ob man nun die Maßnahmen in dieser Form für notwendig, wirksam und verhältnismäßig findet oder eben auch nicht, so ist doch das Demonstrationsrecht als tragende Säule unserer Demokratie nicht verhandelbar. Und erst recht kann niemand es verbieten, wenn Menschen spazieren gehen.

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Gastbeitrag

Autor: Taras Maygutiak, Stadtrat in Offenburg

„Der Lehrer Rainer möchte seinen Schülern während der Projektwoche das Thema Autokratie näherbringen. Er beschließt, ein Experiment zu starten, durch das seine Klasse verstehen soll, wie eine Diktatur entsteht. Er ernennt sich zur Leitfigur und beginnt, neue Regeln aufzustellen, die sich rund um Disziplin und Gemeinschaft drehen. Diejenigen, die sich gegen die Bewegung stellen, erfahren bald am eigenen Leib, wie es sich anfühlt, ein Außenseiter zu sein. Die Lage gerät bald außer Kontrolle.“ – Das ist ein kurzer Text zum Film „Die Welle“ aus dem Jahre 2008, kennen Sie sicher. Hand aufs Herz: die meisten von Ihnen haben die Botschaft nicht verstanden, oder? Nehmen wir mal unsere reale Geschichte her. „Wenn Sie sich fragen, wie das damals passieren konnte: weil sie damals so waren, wie Sie heute sind.“ Ich höre Sie empört aufschreien: Er hat es schon wieder getan! Diese Vergleiche – entsetzlich. Atmen Sie durch. Der Satz stammt vom Publizisten Henryk M. Broder. Ich gestehe aber, ich teile seine Auffassung. Seit Monaten werden die Menschen belogen und betrogen. Masken sollen helfen, die Zahlen stiegen. Testen sollte helfen, die Zahlen stiegen. Lockdowns sollten helfen, die Zahlen stiegen. Impfungen sollten helfen, jetzt soll bei Geimpften ein Booster rein. Gleichzeitig sollen sie aber Ungeimpften helfen. Grundrechte werden mit Füßen getreten, Kinder in den Schulen gequält. Unzählige Male haben Politiker wie Spahn, Lauterbach, Kretschmann und wie sie alle heißen, Versprechen gemacht, die gleich wieder obsolet waren. Und die DIVI-Gesellschaft musste diese Woche einräumen, dass bei Intensivpatienten kein Impfstatus erfasst wird. „Die Pandemie der Ungeimpften“ ist also ebenfalls frei erfunden. Ein Ende der Maßnahmen-Tyrannei? Jetzt wird erst einmal ordentlich verschärft. Wie lange machen Sie das noch mit? Ich wünsche Ihnen einen Gedankendurchbruch zum Frontalhirn. Die Synapsen dieser Hirnregion sind übrigens fürs logische Denken zuständig.

Anfrage zum Mitteilungsblatt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 
auf meine schriftlichen Anfragen vom 07.08.2021 bzw. 03.09.2021 habe ich bis heute leider keine Antwort bekommen. Ich weise darauf hin, dass nach der Geschäftsordnung vom 20.07.2016 Anfragen innerhalb von vier Wochen zu beantworten sind. Nachfolgend noch einmal die Fragen.

Fragen vom 07.08.2021:

zu dem Schreiben, welches die Verwaltung bezüglich des Mitteilungsblattes herausgegeben hat, ergeben sich zahlreiche Fragen:

1. Warum soll die „rechtskonforme Veröffentlichungspraxis“ gerade jetzt umgesetzt werden?

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Zum Thema Corona

Von einem Gemeinderatskollegen aus Offenburg:

Wenn Sie im letzten halben Jahr an Corona erkrankt gewesen sind und wieder gesund wurden, können Sie jetzt beim Hamburger Fischmarkt auf dem Marktplatz in ein lecker Fischbrötchen beißen. Dann sind Sie nämlich genesen. Ist es über ein halbes Jahr her, haben Sie keine Antikörper mehr, sind also nicht mehr „genesen“. Stimmt zwar medizinisch nicht die Bohne, steht aber so in der Verordnung. Sie könnten sich im Vorfeld aber auch für ein nur beschränkt zugelassenes Medikament – manche nennen es Impfung – entschieden haben oder sich zu einem Test nötigen lassen. Dann gibt’s ebenfalls Fisch. Kontrolliert wird das nicht vom Arzt Ihres Vertrauens, sondern vermutlich von irgendeinem Security-Menschen.

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Bericht Gemeinderatsitzung vom 22.09.2021

Wie üblich wurde von der Verwaltung zu Beginn der Sitzung wieder über den Corona-status in Schriesheim und in Rhein-Neckar berichtet.

Dabei wurde berichtet, dass in der gesamten Coronazeit insgesamt neun Menschen mit oder an Corona gestorben sind.

In wieviel Fällen Corona wirklich die tatsächliche Todesursache war blieb unklar.

Die wichtigsten Themen:

Praxisorientiertes Einzelhandelskonzept für Schriesheim und Nahversorgungskonzept für Altenbach:

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Vaccident – schon ‚mal gehört?

Wussten Sie, was ein Vaccident ist? Ich nicht. Bis heute. Nachdem ich hautnah einen miterlebt hatte, erzählte mir eine Bekannte, dass die Verballhornung aus Vaccine (Impfung) und accident (Unfall) sich derzeit in den USA als Begriff etabliere. Und das nicht etwa weil diese so selten vorkommen, sondern im Gegenteil, offensichtlich gehäuft auftreten.
Heute, am 11. August, bin ich mit meinem Auto über die A5 auf dem Weg zu Freunden nach Oberkirch gewesen. Nach der Autobahnausfahrt Appenweier auf der B28 in Richtung Oberkirch vor dem Pendlerparkplatz bemerkte ich, dass der vor mir fahrende Kleinwagen in reduziertem Tempo (ca. 50 bis 60 km/h) Schlangenlinien fuhr, dann rechts von der Fahrbahn ins Gras abdriftete. Mein erster Gedanke war: „Wird wohl einer seine Whatsapp-Nachrichten checken – was für ’n Idiot“.

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Mitteilungsblatt

Die Stadt Schiesheim beabsichtigt die Veröffentlichungsregeln zu ändern und hat dies schon willkürlich für mindestens einen Verein umgesetzt, der überwiegende Teil der Vereine, Kirchen und Parteien kann aber weiter ungehindert veröffentlichen. Dazu mein Schreiben an die Stadtverwaltung und den Gemeinderat. Auf die Antwort kann man gespannt sein:

Sehr geehrte Verwaltung, sehr geehrte Gemeinderatskollegen,

zu dem Schreiben, welches die Verwaltung bezüglich des Mitteilungsblattes herausgegeben hat (siehe unten), ergeben sich zahlreiche Fragen:

1. Warum soll die „rechtskonforme Veröffentlichungspraxis“ gerade jetzt umgesetzt werden?

2. Auf welchen konkreten Gerichtsentscheidungen beruht die Einschätzung der Verwaltung, dass eine Änderung der Veröffentlichungspraxis erfolgen muss?

3. Ist die Verwaltung befugt, selbständig die Veröffentlichungspraxis zu ändern, oder ist dazu eine Entscheidung des Gemeinderates notwendig?

3. Warum wurden die Betreffenden nicht vorzeitig über eine beabsichtige Änderung der Veröffentlichungspraxis unterrichtet?

Zum Verständnis, bei mindestens einem Verein wurde schon eine neue Veröffentlichungspraxis angewandt, mit dem Ergebnis, dass drei Veröffentlichungen gänzlich unterbunden wurden, wobei die „Begründungen“ auch unterschiedlich waren.

Ein Großteil der Vereine, Kirchen und Parteien konnte wie bisher üblich veröffentlichen.

4. Worauf beruht die oben beschriebene Ungleichbehandlung?

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Neues zum Bestattungswald

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurde im Auftrag der Firma Ruheforst ein Gutachten erstellt. Abgesehen von der Tatsache, dass der mögliche zukünftige Betreiber den Gutachter bestellt hat, es sich offensichtlich nicht um einen Gutachter nach der Bodenschutzverordnung handelt und auch unklar ist wer die Proben genommen hat, bestehen auch aufgrund der gefunden Werte und der Anzahl der Proben erhebliche Zweifel, dass das Gelände zum Betrieb eines Bestattungswaldes geeignet ist.

Die beste Lösung wäre sicherlich einen zugelassenen, neutralen Gutachter mit der Erstellung eines umfangreichen und aussagekräftigen Gutachtens zu beauftragen.

Einen Entsprechenden Vorschlag werde ich der Verwaltung und den Fraktionen sowie der BgS machen.

Nachfolgend der Schriftverkehr zwischen mir und der Verwaltung. Eine Reaktion der Verwaltung und der Gemeinderatskollegen ist bisher nicht erfolgt.

Es ist verwunderlich, dass sich gerade die Fraktionen von CDU und freien Wähler, die mehrheitlich gegen den Bestattungswald waren, offensichtlich nicht mehr für das Thema interessieren.

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Bestattungswald

Nachdem der Bestattungswald mit einer knappen Mehrheit beschlossen wurde, mit einer Dienstleistungsfirma (Ruheforst) ein Vertrag geschlossen und eine Satzung erstellt wurde, geht es nun daran den Bestattungswald auch zu genehmigen.

Ein Aspekt, warum ich den Bestattungswald abgelehnt habe, waren Naturschutzgründe. Dieses spielt nun auch im Genehmigungsverfahren eine große Rolle. Es geht um die Frage, ob die Schwermetalle, die sich in der Asche der Verstorbenen befinden, negative Auswirkungen auf das Grundwasser und den Boden haben.

Dazu gibt es ein allgemeines Gutachten des Umweltbundesamtes, das sich genau mit diesen Fragen intensiv beschäftigt.

Diese Gefahr besteht durchaus, so dass die Errichtung eines Bestattungswaldes nur bei bestimmten Bodenverhältnissen empfohlen wird. Konkret sollte der pH-Wert des Bodens im Bereich von 4 – 6,5 liegen, der Bestattungshorizont muss mindestens einen Meter über dem höchsten Grundwasserstand liegen, und ein Bodengutachten zur Bestimmung der Schwermetallvorbelastung sollte erstellt werden.

Diese Empfehlungen gelten übrigens auch für Friedhöfe, sofern dort ebenfalls biologisch abbaubare Urnen verwendet werden.

Ferner wäre auch zu prüfen, ob im steinigen Boden des Schriesheimer Waldes überhaupt in ausreichender Zahl Urnen vergraben werden können.

Eine weitere wichtige Frage ist, ob es für den Vertragsabschluss mit einem Dienstleister einer Ausschreibung bedarf. Dies hat bisher noch nicht stattgefunden.

Man darf gespannt sein, wie sich der Sachstand weiterentwickelt und ob am Ende der Bestattungswald überhaupt realisiert wird.

Für den Schriesheimer Wald wäre es besser, wenn er im besten Sinn in Ruhe gelassen wird.

Beitrag im „Meinungsforum“ des OFFENBLATT, dem Amtsblatt der Stadt Offenburg

Autor: AfD-Fraktionsvorsitzender, Gemeinderat Offenburg

Grundrechte sind unveräußerlich. Das können sie gerne in Artikel 1 des Grundgesetzes nachlesen. Grundrechte können nicht einfach als Privileg für eine Dosis Astra Zeneca oder Moderna verscherbelt werden. „Ertesten“ muss man sich Grundrechte ebenfalls nicht. Auch wenn das manche Irrlichter in Berlin, Stuttgart oder bei uns im Rathaus gerne so hätten. Wer so denkt und handelt, hat die freiheitlich-demokratische Grundordnung bereits verlassen. Und wer sich nicht glasklar gegen derartige Verrücktheiten stellt oder schweigt, macht sich mitschuldig. Es ist armselig bis entwürdigend, dass wir uns „Freiheitsstadt“ schimpfen und aus dem Rathaus zu diesen eklatanten Angriffen auf das Grundgesetz nicht einmal nur Schweigen zu vernehmen ist, nein, noch schlimmer, man singt im Grunde kritiklos das gleiche Lied. Klappe halten, ja nicht anecken, für das bisschen Grundgesetz bloß nicht unbeliebt machen, scheint die Devise – aufrechter Gang geht anders. Das waren meine Worte. Aber, damit sie nicht glauben, nur der böse AfD-Mann sieht das so, bekommen Sie’s gerne noch aus anderer Feder. Als ich den Griffel vor diesen Zeilen gespitzt hatte, war ich über den Text des Chefkommentators Jacques Schuster von der „Welt“ gestolpert. „Wochenlang hat die Bundeskanzlerin erklärt, die Grundrechte müssten für alle eingeschränkt bleiben, bis jeder ein Impfangebot erhalten habe. Das ist Unsinn, denn: Die Grundrechte stehen über allem. Dass das nicht selbstverständlich ist, ist besorgniserregend“, so Schuster: Man dürfe von einer Regierungschefin erwarten, „wenigstens die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes im Kopf zu haben.“ Deutliche Worte. Ich erwarte das auch von Bürgermeistern und Stadträten. Am 23. Mai hätte das Grundgesetz Geburtstag: ich empfehle „Halbmast“ oder Trauerflor-Beflaggung.

Anmerkung Gemeinderatsitzung vom 28.04.2021

Obwohl ich an der Sitzung nicht teilnehmen konnte möchte ich mich doch zu einzelnen Tagesordnungspunkten äußern.

TOP 2: Es ist ein erfreulicher Rückgang der Kriminalität im Jahr 2020 zu verzeichnen, der sich allerdings aus den Coronamaßnahmen der Regierung und den daraus resultierenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens ergibt.

TOP 5: Die Stadt Schriesheim konnte trotz mehrerer Anfragen von mir bisher nicht belegen, dass sich die Flüchtlinge legal in Schriesheim aufhalten. Aufgrund der geltenden Rechtslage (Aufenthaltsgesetz) ist davon auszugehen, dass sich ca. 90 % der Flüchtlinge illegal im Land aufhalten. Für die Integration von Illegalen darf es natürlich keine weitere Stelle zu Integration auf Steuerzahlerkosten geben auch vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzlage in Schriesheim.

Anmerkungen zur Bürgerinformationsveranstaltung online am 27.04.2021

Auf dem Gelände des ehemaligen Autohauses Gärtner an der B3 soll ein Pflegeheim errichtet werden, in dem auch betreutes Wohnen angeboten wird.

Im Vorfeld fand ein Architekturwettbewerb statt. In einer Jurysitzung hat sich diese für den Entwurf des Büros SWS-Architekten ausgesprochen, welcher auch auch von der AfD favorisiert wird.

Die Online-Informationsveranstaltung wurde gut geplant und durchgeführt.

Zunächst wurde der bisherige Ablauf nochmal kurz vorgestellt und auf die einzelnen Entwürfe des Wettbewerbes eingegangen, jedoch mit einem eindeutigen Schwerpunkt des Entwurfes der SWS-Architekten.

Mit ca. 100 Teilnehmern war die Veranstaltung gut besucht. Nach der Vorstellung des Projektes könnten die Teilnehmer Fragen stellen, von denen einige beantwortet wurden. Aus meiner Sicht war die Beantwortungszeit zu kurz, das hätte gern noch eine halbe Stunde länger gehen dürfen. Insgesamt hat die Veranstaltung ca. 1,5 Stunden gedauert.

Ich hatte folgende Frage zum favorisierten Entwurf gestellt, die leider nicht beantwortet wurde. Nicht beantwortete Fragen sollen im Nachgang noch beantwortet werden.

Frage: Wieviel Einheiten ergeben sich, wenn auf das Gebäude an der Heinrich von Kleiststr. Verzichtet wird und dafür das nördliche Gebäude nach Westen verlängert wird und insgesamt alle Gebäude nach Westen verschoben werden um den Abstand zur B3 zu vergrößern. Bei jeweils max. 4 Geschossen und alle obersten Geschosse zurückgesetzt.

Grundsätzlich sind mir bei dem Projekt folgende Punkte wichtig:

Die Anzahl der Stellplätze sollte nicht verringert werden.

Die Höhe der Gebäude sollte nicht über die Gebäude am Bahnhof hinausragen.

Zufahrt kann wohl nur über B3 erfolgen.

Keine weiteren Wohngebäude auf dem Gelände.

Beitrag im „Meinungsforum“ des OFFENBLATT, dem Amtsblatt der Stadt Offenburg

Autor: AfD-Fraktionsvorsitzender, Gemeinderat Offenburg

„Es gibt keine Gesunden, nur schlecht Untersuchte“ – diese „Logik“ brachte mir einst ein Bundeswehr-Stabsarzt bei. Heute ist das „Testen-testen-testen“ – und das mit einem PCR-Test, der nichts aussagt – Staatsdoktrin. Ein positiv Getesteter wird als Infizierter deklariert, obwohl er gesund ist. Im Orwell’schen Neusprech heißt das „symptomlos krank“. Nach dieser Logik müsste man Vollidioten „symptomlose Intelligente“ nennen und Intelligente als „symptomlos dumm“ diagnostizieren. Ich kann verstehen, dass sich Einzelhändler und Gastronomen an jeden Strohhalm klammern, wenn ihnen existenziell fast sämtliche Luft genommen wurde. Dennoch bin ich froh, dass das „Modellprojekt Ortenau“ begraben werden musste. Es kann nicht sein, dass ein Zwangstest, der nichts aussagt, Grundlage wäre. Da half auch die perfide Feststellung in dem Papier, die Maßnahmen würden „gut angenommen“ nichts – im Gegenteil. „Staatsterror bezeichnet den gezielten Einsatz der Angst der Bürger vor dem staatlichen Gewaltmonopol als Zwangsmittel des Staates zur Erzwingung der Gesetzestreue der Bürger“, weiß der Wikipedia-Bildungsbürger. Soviel zum „gut angenommen“ – Bußgeld gefällig? Stadt und Kreis dürfen sich nicht länger hinter Verordnungen „von oben“ verstecken. Sie müssen sich vor ihre Bürger, ihre Selbstständigen stellen. Geschäfte und Gasthäuser müssen wieder öffnen, die Normalität muss zurück. In Schweden, Florida oder Texas funktioniert das. Man muss nur dazu übergehen, sich lediglich um Erkrankte zu kümmern, anstatt Gesunde als Kranke zu deklarieren. Vergessen Sie die „Pandemie“, es gibt sie nicht. Halten wir es lieber mit Erich Kästner: „Wird’s besser? Wird’s schlimmer?“ fragt man alljährlich. Seien wir ehrlich: Das Leben ist immer lebensgefährlich.

Bericht Gemeinderatsitzung vom 24.03.2021

Wie in letzte Zeit üblich wurde von der Verwaltung zu Beginn der Sitzung wieder über den Corona-Status in Schriesheim und in Rhein-Neckar berichtet.

Wie glaubwürdig diese Zahlen sind, die im Wesentlichen auf den PCR-Tests beruhen, darf jeder selbst für sich beurteilen. Siehe hierzu https://www.epochtimes.de/politik/ausland/wiener-urteil-im-wortlaut-pcr-test-als-diagnostik-nicht-geeignet-antigentests-ohne-symptome-hochfehlerhaft-a3483619.html

Die aus meiner Sicht wichtigsten Tagesordnungspunkte waren die Bebauung Gärtnergelände, Neubau Kindergarten Kunterbunt, der Haushalt für 2021, das evangelische Gemeindehaus in Altenbach und die Initiative „Seebrücke“.

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Anträge zum Haushalt 2021

Aus den vorgestellten Eckdaten des Haushaltsplanes 2021 ergibt sich folgendes:

Der Ergebnishaushalt weist für die nächsten Jahre eine durchschnittliche jährliche Tilgung von ca. 1,6 Mio. € aus.

Gleichzeitig sind jährliche Kreditaufnahmen von durchschnittlich 5,4 Mio. € geplant.

Der Schuldenstand der Stadt Schriesheim wird sich von derzeit 12,8 Mio. € bis 2024 auf 28 Mio. € erhöhen.

Das bedeutet, dass Schriesheim ganz massiv mehr Geld ausgibt, als es einnimmt und sich der Schuldenstand um ca. 3,8 Mio. € pro Jahr erhöht.

Ob sich die Einnahmeseite so günstig entwickelt, wie von der Verwaltung dargestellt, halte ich für sehr zweifelhaft. Die Steuerschätzung, auf die sich Herr Arras beruft sind zu optimistisch, da diese ab 2022 wieder von normalen Steuereinnahmen wie vor Corona ausgehen.

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