Flüchtlinge

Bei der Gemeinderatssitzung am 15.01.2020 wurde ein Bericht der Integrationsbeauftrageten Fr. Gudrun und der Integrationsmanagerin Fr. Herschel vorgestellt. Zur Zeit befinden sich 200 zugeteilte sowie 30 zugezogene Flüchtlinge in Schriesheim.

Die Zuteilungsquote für 2020 ist noch nicht bekannt. 

Davon sollen 47 eine Arbeitstelle haben, 29 befristet und 18 unbefristet und davon wiederum 5 in Schriesheim tätig sein. Über die Art und den Zeitumfang der Beschäftigungen wurden keine Angaben gemacht.

24 würden sich in Ausbildung befinden, auch hier wurde über die Art der Ausbildung keine Angaben gemacht.

Auf meine Nachfrage über den Status der Flüchtlinge (laufendes Asylverfahren, anerkanntes Asyl, substituärer Schutz, geduldet oder ausreisepflichtig), wurden nur vage Angaben gemacht.

Der Status würde sich ständig ändern, auch wäre es nicht die Aufgabe der Verwaltung in Schriesheim sich darum zu kümmern. Bürgermeister Höfer sähe “ nur den Menschen“, um den man sich kümmern müsse.

Auch Ausreisepflichtige erhalten das volle Umsorgungsprogramm.

Über die Kosten wurden auf meine Nachfrage hin, nur ungefähre Angaben gemacht, sie würden sich im Bereich von 400.000 € bewegen und vom Landkreis erstattet.

Sämtliche andere Fraktionen zeigten sich begeistert und sind glücklich mit den Flüchtlingen.

Bei der Gemeinderatssitzung vom 29.04,2020 habe ich im Rahmen der Haushaltsdebatte den Antrag gestellt die Kosten für Flüchtlinge auf 10 % reduzieren.

Laut Grundgesetz und Aufenthaltsgesetz dürften die meisten der sogenannten Flüchtlinge gar nicht in Deutschland sein und sind somit illegale Einwanderer.

Illegales Verhalten darf nicht mit einem kostenlosen Aufenthalt belohnt werden, dass mit dem Geld der Steuerzahler finanziert wird.

Diejenigen, die meinen diesen Leuten helfen zu müssen, sollen das persönlich vor Ort in den jeweiligen Heimatländern oder angrenzenden Ländern auf eigene Kosten tun und dies nicht der Allgemeinheit aufdrängen.

Ich sehe die Stadt Schriesheim durchaus in der Verpflichtung zu prüfen, ob die Flüchtlinge legal im Land sind. Es geht hier immerhin um das Geld der Schriesheimer Bürger.

Eine geltende Rechtslage, die unserem Grundgesetz widerspricht kann es nicht geben, es besteht somit keine Unterbringungspflicht, gekaufte Häuser können weiterverkauft oder anderweitig genutzt werden. Mietverträge können gelöst werden, Personal kann auch wieder entlassen werden oder anderweitig eingesetzt werden.

Antrag der Verwaltung, den Antrag der AfD abzulehnen wurde gegen die Stimme der AfD angenommen.

Es zeigt sich hier, dass sich die Verwaltung und die anderen Fraktionen nach wie vor weigern, die Rechtmäßigkeit der Unterbringung zu prüfen.