Am 09.12.2020 wurde der Zwischenbericht des Lärmaktionsplanes vorgestellt und vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Ausdrücklich wurden noch keine Maßnahmen beschlossen. Im Lärmaktionsplan wird im Wesentlichen festgestellt wieviel Menschen ins Schriesheim einem bestimmten Lärmpegel ausgesetzt sind.
Es fragt sich allerdings ob ein fester Wert hier sinnvoll ist.
Lärm wird von verschiedenen Personen ja ganz unterschiedlich wahrgenommen.
Es gibt Menschen, die können kaum Lärm ertragen, und anderen macht es nicht allzu viel aus, an einer vielbefahrenen Straße zu wohnen. Da die Verkehrssituation an der B3 seit Jahrzehnten stabil sein dürfte, kann man in erster Näherung davon ausgehen, dass dort auch Menschen leben, die mit der Situation zurechtkommen.
In einem freiheitlichen Staat sollten Bürgerrechte nur dann eingeschränkt werden, wenn dies notwendig und auch verhältnismäßig ist.
Es ist also zwischen den Interessen der Einwohner und der Verkehrsteilnehmer abzuwägen und nach Möglichkeiten zu suchen, um die Einschränkungen für beide Seiten möglichst zu vermeiden oder gering zu halten.
Ich bezweifle, ob eine generelle Geschwindigkeitsreduzierung auf der gesamten B3, wie im Lärmaktionsplan vorgeschlagen, die einzige Möglichkeit ist. Weitere Möglichkeiten sind in Betracht zu ziehen, auch der generelle Verzicht auf Geschwindigkeitsbegrenzungen und der Einsatz von Lärmschutzfenstern.
Dazu dient auch die öffentliche Beteiligung.
Die Unterlagen können für die Dauer von 6 Wochen im Zeitraum zwischen dem 25.01.2021 und dem 08.03.2021 im Rathaus und auf der Homepage der Stadt Schriesheim eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit hat in dieser Zeit die Möglichkeit, Anregungen und Wünsche zu äußern. Ergebnisse dieser Mitwirkung sind bei der Ausgestaltung zu berücksichtigen.
Auch ein Bürgerentscheid wäre denkbar.