Autor: Thomas Kröber
Sehr geehrte Leser,
wie schon im letzten Artikel geschrieben, ist die SPD gerne und schnell dabei anderen Rassismus zu unterstellen, zum Beispiel Frau Esken, die den Polizisten pauschal latenten (also versteckten) Rassismus nachsagt.
Dabei gilt natürlich immer die eigene, von der SPD, erstellte Definition von „Rassismus“.
So auch in Schriesheim. Dort hat die SPD den Antrag gestellt, dass bei Veranstaltungen in städtischen Räumen, die Menschenwürde nicht verletzt werden, und keine „rassistischen, antisemitischen, extremistischen oder antidemokratischen Inhalte“, haben darf.
Die Grünen waren selbstverständlich für den Antrag, wie auch alle anderen Fraktionen und die BgS. Seinen Antrag hat Herr Cuny, damit begründet, dass beim Neujahrsempfang der AfD im Zehntkeller ein Herr Frohnmaier gesprochen hat, der ein ganz böser Bube sein soll, konkret konnte aber Herr Cuny nicht anführen, was denn nun gegen die Menschenwürde gesagt worden sein soll.
Die ehemaligen konservativen Parteien verzichteten bei der Sitzung völlig auf eine eigene Meinungsäußerung.
Man hatte sich bei der privaten Sitzung mit dem Bürgermeister, bei der die AfD keinen Zutritt hat, schon auf eine Einheitsmeinung festgelegt, die dann ein Vertreter der Grünen vortragen durfte.
Mein Einwand, dass die Grenzen der Meinungsfreiheit schon erschöpfend im Strafgesetzbuch geregelt sind (Beleidigung, üble Nachrede, Volksverhetzung usw.) und darüber Richter zu entscheiden haben wurde ignoriert.
Letztendlich wurde eine parallele Gesetzgebung in Schriesheim eingeführt, die auf schwammigen Begriffen beruht und die gesetzlich garantierte Meinungsfreiheit weiter einschränkt. Als Richter wird nun die Verwaltung, sprich der Bürgermeister fungieren, der schon angekündigt hat, falls etwas vorkommt, werde er die Konsequenzen ziehen.
Man darf gespannt sein, inwieweit sich die Verwaltung politisch neutral verhalten wird.
Ist Ihnen eigentlich bekannt, dass die Jugendorganisation der SPD, die Jungsozialisten bei einem Parteitag beschlossen haben, die Streichung der § 218 und 219 StGB zu fordern, um die straffreien Abtreibung bis zum 9. Monat zu ermöglichen.
Ist die Ermordung von Menschen kurz vor der Geburt noch mit der Menschenwürde zu vereinbaren, für die sich die SPD doch angeblich so einsetzt?
Sind solche Äußerungen verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut?
Fragen Sie die SPD.
Abschließend gilt es noch zu sagen:
Wenn die Meinungsfreiheit stirbt, dann stirbt auch unsere freiheitlich, demokratische Grundordnung.