Die Stadt Schiesheim beabsichtigt die Veröffentlichungsregeln zu ändern und hat dies schon willkürlich für mindestens einen Verein umgesetzt, der überwiegende Teil der Vereine, Kirchen und Parteien kann aber weiter ungehindert veröffentlichen. Dazu mein Schreiben an die Stadtverwaltung und den Gemeinderat. Auf die Antwort kann man gespannt sein:
Sehr geehrte Verwaltung, sehr geehrte Gemeinderatskollegen,
zu dem Schreiben, welches die Verwaltung bezüglich des Mitteilungsblattes herausgegeben hat (siehe unten), ergeben sich zahlreiche Fragen:
1. Warum soll die „rechtskonforme Veröffentlichungspraxis“ gerade jetzt umgesetzt werden?
2. Auf welchen konkreten Gerichtsentscheidungen beruht die Einschätzung der Verwaltung, dass eine Änderung der Veröffentlichungspraxis erfolgen muss?
3. Ist die Verwaltung befugt, selbständig die Veröffentlichungspraxis zu ändern, oder ist dazu eine Entscheidung des Gemeinderates notwendig?
3. Warum wurden die Betreffenden nicht vorzeitig über eine beabsichtige Änderung der Veröffentlichungspraxis unterrichtet?
Zum Verständnis, bei mindestens einem Verein wurde schon eine neue Veröffentlichungspraxis angewandt, mit dem Ergebnis, dass drei Veröffentlichungen gänzlich unterbunden wurden, wobei die „Begründungen“ auch unterschiedlich waren.
Ein Großteil der Vereine, Kirchen und Parteien konnte wie bisher üblich veröffentlichen.
4. Worauf beruht die oben beschriebene Ungleichbehandlung?
Im Zusammenhang mit der von der Verwaltung nun doch recht überraschend gewollten Änderung der Veröffentlichungspraxis sind folgende Zusammenhänge interessant:
Am 08.07.2021 hat sich eine Gruppierung namens AfD-Watch-Heidelberg auf seiner Facebookseite darüber beklagt, dass der Schriesheimer Demokratie- und Kulturverein im Mitteilungsblatt publiziert.
Offensichtlich haben die Herrschaften von AfD-Watch-Heidelberg ein Problem mit der Meinungsfreiheit.
AfD-Watch-Heidelberg hat die Aufgabe die bürgerliche Opposition zu bekämpfen, und dabei argumentativ wenig zu bieten. Dennoch wurde AfD-Watch-Heidelberg vom Heidelberger Oberbürgermeister Würzner ausgezeichnet. Vermutlich wird dieser Verein auch mit Steuergeldern bezahlt.
Auch der örtliche SED-Vorsitzende Gräser möchte nicht, dass Andersdenkende im Mitteilungsblatt veröffentlichen können. (Sie haben richtig gelesen. Die LINKE ist nichts anderes als die umbenannte SED, der Zusammenschluss von KPD und SPD, die in Mitteldeutschland 40 Jahre lang eine Diktatur aufrechterhalten haben.)
Aufgrund der Anweisungen von Herr Höfer, sind ab 19.07.2021 keine Artikel des Schriesheimer Demokratie- und Kulturvereins mehr veröffentlicht worden. Die von der Verwaltung angegebenen „Begründungen“ kann man nicht ernst nehmen, da diese auf andere Schriesheimer Vereine, Kirchen und Parteien nicht angewandt wurden.
Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhanges mag man an einen Zufall nicht so recht glauben, zumindest konnte die Verwaltung ihr Verhalten bisher nicht plausibel erklären.
Es würde mich natürlich interessieren, wie die Gemeinderatskollegen eine Änderung der Veröffentlichungspraxis sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kröber
Stadtrat in Schriesheim
Schreiben der Stadtverwaltung zum Mitteilungsblatt vom 04.08.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Mitteilungsblatt ist das Verkündungsorgan der Stadt Schriesheim. Als solches dient es in erster Linie dazu amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen zu veröffentlichen und über die Arbeit des Gemeinderates zu informieren. Die Stadt Schriesheim unterliegt als Teil der öffentlichen Hand dem Gebot der Staatsferne der Presse, das sich aus Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes ableitet. Das bedeutet, dass sich die öffentliche Hand selbst von der Pressetätigkeit fernhalten muss. Sie darf mit dem Amtsblatt keine Konkurrenz zur freien Presse darstellen. Das Amtsblatt muss sowohl nach Aufmachung als auch nach Inhalt ein Amtsblatt bleiben. Darin darf nur zu Themen veröffentlicht werden, die in den Aufgabenbereich der Gemeinde fallen. In den Aufgabenbereich der Gemeinde fällt es nicht allgemeine Pressetätigkeiten wahrzunehmen. Dies gilt für alle im Mitteilungsblatt veröffentlichten Beiträge.
Es ist durchaus legitim, dass die Stadt den örtlichen Gruppierungen die Möglichkeit eröffnet, Beiträge zu veröffentlichen. Die Landesverfassung erteilt der Gemeinde schließlich grundsätzlich den Auftrag, die kulturellen Belange und den Sport innerhalb der Gemeinde zu fördern (vgl. Art. 3c Landesverfassung BW). Diese Förderung umfasst allerdings ausschließlich die Veröffentlichung von Beiträgen, die die Bürgerinnen und Bürger über Veranstaltungen informieren. Diese also anzukündigen oder auch im Nachhinein über stattgefundene Veranstaltungen zu berichten. Die örtlichen Gruppierungen dürfen jedoch nicht zur Meinungsbildung beitragen.
Die Rechtsprechung, die den oben genannten Zulässigkeitskriterien zugrunde liegt, ist noch verhältnismäßig jung. Daher fand sie im Rahmen der Sachbearbeitung bisher keine Berücksichtigung. Nach eingehender thematischer Befassung und Rücksprache mit dem Amtsblatt-Verlag, soll fortan eine rechtskonforme Veröffentlichungspraxis erfolgen.
Konkret bedeutet dies, dass die von Ihnen eingestellten Beiträge für das Mitteilungsblatt unter Berücksichtigung der vorgenannten Zulässigkeitsvoraussetzungen unsererseits geprüft werden. Falls erforderlich, werden diese beanstandet. Über eine Beanstandung werden Sie von uns entsprechend informiert.
Für viele von Ihnen werden sich keine oder kaum Änderungen ergeben, da sich die meisten Gruppierungen, die ihre Beiträge im Mitteilungsblatt veröffentlichen, bereits auf die Information über Veranstaltungen beschränken.
Sollte sich dennoch Klärungsbedarf zur Zulässigkeit einzelner Beiträge ergeben, stehen wir für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam eine gute Lösung für alle Beteiligten finden werden.
Freundliche Grüße
i.A.
Katrin Hartmann
Stadt Schriesheim
Verwaltung Mitteilungsblatt
Friedrichstr. 28-30 69198 Schriesheim