Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurde im Auftrag der Firma Ruheforst ein Gutachten erstellt. Abgesehen von der Tatsache, dass der mögliche zukünftige Betreiber den Gutachter bestellt hat, es sich offensichtlich nicht um einen Gutachter nach der Bodenschutzverordnung handelt und auch unklar ist wer die Proben genommen hat, bestehen auch aufgrund der gefunden Werte und der Anzahl der Proben erhebliche Zweifel, dass das Gelände zum Betrieb eines Bestattungswaldes geeignet ist.
Die beste Lösung wäre sicherlich einen zugelassenen, neutralen Gutachter mit der Erstellung eines umfangreichen und aussagekräftigen Gutachtens zu beauftragen.
Einen Entsprechenden Vorschlag werde ich der Verwaltung und den Fraktionen sowie der BgS machen.
Nachfolgend der Schriftverkehr zwischen mir und der Verwaltung. Eine Reaktion der Verwaltung und der Gemeinderatskollegen ist bisher nicht erfolgt.
Es ist verwunderlich, dass sich gerade die Fraktionen von CDU und freien Wähler, die mehrheitlich gegen den Bestattungswald waren, offensichtlich nicht mehr für das Thema interessieren.
Mein Schreiben vom 20.07.2021
Sehr geehrter Herr Weitz,
ich beziehe mich auf das Gutachten zum Bestattungswald der Firma IFAB vom 24.06.2021, das im Auftrag der Firma Ruheforst erstellt wurde.
Zunächst fällt auf, dass bei einer Fläche von 28 Hektar nur 6 Proben genommen wurden. Für eine orientierende Messung, wie auch in der Überschrift des Gutachtens angegeben, wäre das in Ordnung, nur ist dann die Schlussfolgerung über die gesamte Fläche nicht möglich.
Der minimale gemessene pH-Wert von 4,0 liegt gerade noch auf der Grenze im vom Umweltbundesamt (UBA) als unbedenklich bezeichneten Bereiches.
Nach Auskunft des Labors beträgt die Messunsicherheit 0,2 pH. Damit wäre der mögliche Wert bei 3,8 pH und damit im nicht empfohlenen Bereich. Es ist selbstverständlich nicht auszuschließen oder sogar wahrscheinlich, das bei größeren Anzahl von Proben, selbst dieser Wert noch unterschritten wird.
Nach einer Verlautbarung der Stadt Schriesheim, möchte man sich ja an die Empfehlungen des UBA halten. Demzufolge kann auch in den Bereichen, in dem der PH-Wert unter 4,0 liegt kein Bestattungswald errichtet werden.
Bei den Schwermetallgehalten wurden offensichtlich bei der Bewertung die Werte für Arsen und Blei verwechselt.
Der höchst gemessene Bleigehalt liegt laut Anlage bei 69 [mg/kg TS], bei einem Vorsorgewert von 40/70. Der Vorsorgewert ist also (unter Berücksichtigung einer Messunsicherheit) überschritten. Die Messunsicherheiten für Blei konnte vom Labor noch nicht genannt werden, sie dürfte aber mit Sicherheit größer als 1[mg/kg TS] sein.
Damit lässt sich schlussfolgern, dass aufgrund der geringen Anzahl von Proben, keine Aussage über das gesamte Areal getroffen werden kann und in einem Teilbereich die Empfehlungen des UBA nicht sicher eingehalten sind.
Für eine sichere Beurteilung geht ein von mir kontaktiertes Institut von einem Raster von 50 mal 50 m aus. Bei der geplanten Fläche von 28 Ha wären das dann ca. 120 Proben.
Rückantwort Gutachter vom 26.07.2021
Sehr geehrter Herr Budde,
vielen Dank für die Zusendung der Anmerkungen des Herrn Kröber.
In der Tat lag in der Tabelle 1 im Textteil (seite 7) ein Übertragungsfehler vor, der im beiliegenden korrigierten Dokument verbessert wurde.
Bei orientierenden Untersuchungen wird generell von einer möglichst geringen Anzahl, jedoch für die Gesamtheit repräsentativen Anzahl von Untersuchungspunkten ausgegangen und die dort erhobenen Befunde verallgemeinert. Eine Orientierende Untersuchung kann somit nicht die Untersuchungsdichte einer wissenschaftlichen Arbeit aufweisen, die z. B. auf einer Fläche von 28 ha an 120 Lokalitäten Beprobunen vorsehen würde. Die Durchführung einer derartigen wissenschaftlichen Arbeit ist für die Beantwortung der Fragestellung, ob der Standort als Bestattungswald geeignet ist, auch nicht erforderlich.
Die Auswertung der geologischen und bodenkundlichen Karten zeigt, dass der geologische und bodenkundliche Aufbau im Untersuchungsgebiet keinen großen Schwankungen unterliegt, somit eine kleinere Rasterung nicht erforderlich ist.
Die zur Bewertung der Schwermetallgehalte herangezogenen Vorsorgewerte der BBodSchV berücksichtigen den vorsorgenden Schutz der Bodenfunktionen bei empfindlichen Nutzungen (z. B. Nahrungsmittelproduktion) und sind somit nicht als Grenzwerte zu begreifen. Die Blei-Grenzwerte z. B. für sensible Nutzungen liegen für Kinderspielflächen bei 200 mg/kg, bei Wohnflächenbei 400 mg/kg und bei Park- und Freizeitanlagen, diese Nutzung kommt einer Waldfläche am nächsten, bei 1.000 mg/kg. Der für den Standort Schriesheim vorgefundene mittlere Gehalt mit 35 mg/kg Blei liegt deutlich unterhalb dieser Grenzwerte.
Für weitere Fragen oder Informationen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Meine Rückantwort vom 27.07.2021
Sehr geehrter Herr Weitz, sehr geehrte Kollegen,
ich möchte zu der Rückmeldung von Herrn Pesel Stellung nehmen.
Wie der Name schon sagt, dient eine orientierende Messung dazu festzustellen in welcher Größenordnung man sich bewegt.
Aus wenigen Messwerten, die sich hier im Grenzbereich abspielen kann eben keine Beurteilung erfolgen, ob die Empfehlungen de UBA eingehalten werden.
Eine einfache Betrachtung der Normalverteilung aus den Messwerten soll dies verdeutlichen. Der pH-Wert liegt demnach in einer Spanne von 3,7 bis 4,6, mit Berücksichtigung der Messunsicherheit wäre diese noch größer.
Das heißt also, es gibt mit Sicherheit Flächen die unterhalb pH 4 liegen und damit nach den Empfehlungen des UBA nicht als Bestattungswald geeignet sind.
Ähnlich sieht es bei der Betrachtung des Bleiwertes aus. Laut Normalverteilung liegt der höchste Wert mindestens bei 92 mg/Kg TS und damit über dem Vorsorgewert.
Es sind also genauere Untersuchungen notwendig, um die Flächen zu bestimmen, die den Empfehlungen des UBA entsprechen.
Die schon genannten 120 Proben erscheinen dabei durchaus sinnvoll, dies würde einer Probe auf 2300 m² entsprechen.
Die behauptete Homogenität des Bodens wird von den Messwerten widerlegt. Bei der Komponente Blei liegt die gemessene Spanne von 21 bis 69 mg/kg TS, die Normalverteilung mindestens bis 92 mg/kg TS. Es kann also nicht behauptet werden, dass es hier keine großen Schwankungen gibt. Demzufolge muss die Anzahl der Proben entsprechend erhöht werden.
Die Erwähnung von Grenzwerten spielt hier überhaupt keine Rolle. Die Empfehlungen des UBA, an die sich die Stadt halten will, beziehen sich auf den Vorsorgewert und der wird bei der Komponente Blei mit Sicherheit überschritten.
Es wäre natürlich auch interessant, was die Kollegen zu diesem Gutachten zu sagen haben.