Autor: Dieter Krieger
Souveränität ist ein Begriff des Völkerrechts und bedeutet die uneingeschränkte Hoheitsgewalt eines Staates nach außen und innen.
Barack Obama soll im Juni 2009 auf dem pfälzischen US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein dies gesagt haben:
„Germany is an occupied country and it will stay that way…“ (Quelle: Handelsblatt)
Wie ist diese Aussage des späteren Friedensnobelpreisträgers zu bewerten?
Der frühere Präsidentenberater Zbigniew Brzezinski äußerte sich ähnlich:
“Western Europe, and increasingly also Central Europe, remains largely an American protectorate, with its allied states reminiscent of ancient vassals and tributaries.” (zitiert aus „The Grand Chessboard“, 1997).Deutschland, ein tributpflichtiger Vasallenstaat?
Wie meinte doch Finanzminister Wolfgang Schäuble auf dem Europäischen Bankenkongress am 18. November 2011: „Deutschland ist seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“
Seit über hundert Jahren sei es das Hauptziel der USA, eine Annäherung von Deutschland und Russland zu verhindern, meint der Gründer des geopolitischen Informationsdienstes Stratfor, George Friedman. Kürzlich wurden seitens der USA Sanktionen gegen Firmen verhängt, die am Bau der Ostsee-Gasleitung Nordstream 2 beteiligt sind. Die USA behaupten, Deutschland und die Europäer begäben sich in Abhängigkeit von Russland. Auf Gegensanktionen will die Bundesregierung nach eigenem Bekunden aber verzichten. Wie könnte ein Vasallenstaat auch dergleichen wagen.
Auf Grund dieser offensichtlich beschränkten Souveränität Deutschlands ergeben sich eine Reihe von Forderungen.
Aufhebung der Feindstaatenklauseln
Die Feindstaatenklauseln sind je ein Passus in den Artikeln 53 und 107 sowie ein Halbsatz in Artikel 77 der Charta der Vereinten Nationen, wonach gegen Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls die Feindstaaten erneut eine aggressive Politik verfolgen sollten. Dies schließt auch militärische Interventionen mit ein.

Mit „Feindstaaten“ gemeint sind die Verlierer des Zweiten Weltkriegs, Deutschland und Japan. Da es bisher keinen Friedensvertrag gibt, ist Deutschland de facto immer noch ein Feindstaat des Zweiten Weltkrieges. Wenn diese Feindstaatenklauseln obsolet sind, wie es immer heißt, warum werden sie dann nicht gestrichen?
Eine sofortige, vollständige Streichung der Klauseln ist zu fordern. Als probates Druckmittel eignet sich der deutsche Beitrag zum Haushalt der Vereinten Nationen. Deutschland ist der viertgrößte Beitragszahler.
Beseitigung besatzungsrechtlicher Relikte im Zwei-plus-Vier-Vertrag
Im Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 bleiben ausgewählte besatzungsrechtliche Bestimmungen des Deutschland-Vertrages von 1952 weiterhin in Kraft.
Laut einer Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages vom Januar 2016 bestehen weiterhin rechtliche Verpflichtungen Deutschlands gegenüber den Siegermächten aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag.
Entgegen weit verbreiteter Auffassung ist der Zwei-plus-Vier-Vertrag kein Friedensvertrag. Einen Friedensvertrag gibt es bis heute nicht.
Das NATO-Truppenstatut sowie das Zusatzabkommen gelten nicht in den neuen Ländern und im Bundesland Berlin. Entsprechend sieht der Zwei-plus-Vier-Vertrag vor, dass ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt werden dürfen. So ist es im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 nachzulesen.
Durch eine einseitige Erklärung seitens der Bundesregierung sind diese Relikte aus dem Besatzungsrecht für null und nichtig zu erklären.
Kündigung des Stationierungsvertrags
Fast 75 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und fast 30 Jahre nach der Beendigung der Teilung Europas muss der Status der alliierter Truppen in Deutschland auf die Tagesordnung.
Die Rechtsgrundlage für deren Aufenthalt in Deutschland ist der Stationierungsvertrag.
Im NATO-Truppenstatut von 1951 und im Stationierungsvertrag von 1954 sowie im Zusatzabkommen von 1959 werden den jeweiligen Stationierungsstreitkräften unter anderem zahlreiche Privilegierungen und Immunitäten gewährt. Dazu gehören beispielsweise die Bereiche der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, der Haftung, der Sozialversicherungspflicht sowie der Zoll- und Steuerpflicht. Nach der Herstellung der deutschen Einheit wurde das Abkommen am 18. März 1993 umfassend angepasst.

Die Präsenz ausländischer Truppen auf deutschem Boden ist nicht mehr zeitgemäß. Der Kalte Krieg ist lang vorbei.
Um eine volle deutsche Souveränität zu erreichen, muss ein Abzug aller auf deutschem Boden stationierten alliierten Truppen und insbesondere ihrer Atomwaffen durchgesetzt werden.
Das NATO-Truppenstatut, das Zusatzabkommen und der Stationierungsvertrag sind zu kündigen.
Mit der Kündigung sind sämtliche ausländische Militäreinrichtungen innerhalb von zwei Jahren zu räumen.
Der Luftwaffenstützpunkt Ramstein und das AfriCom in Stuttgart haben eine zentrale Bedeutung für das amerikanische Militär, auch für den weltweiten Einsatz von Militärdrohnen. In Büchel lagern 20 taktische US-Atomwaffen, mit denen deutsche Kampfflugzeuge im „V-Fall“ unser Land verwüsten dürfen.
Mehr dazu in diesem Beitrag des MDR:
US-Streitkräfte in Deutschland – ein Überblick
Die Stationierung ausländischer Truppen in unserem Land wurde im „Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 23.10.1954 geregelt. Der Vertrag sollte nach Art. 3 nur bis zum „Abschluss einer friedensvertraglichen Regelung mit Deutschland“ gelten, ist also eigentlich am 12.09.1990 mit dem „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“ (dem Zwei-plus-Vier-Vertrag) außer Kraft getreten. Durch Notenwechsel mit den Stationierungsstreitkräften vom 25.09.1990 wurde festgelegt, dass der Stationierungsvertrag zwar weiterbestehen bleibt, Deutschland ihn aber mit einer Frist von zwei Jahren jederzeit kündigen kann.
Kündigung des Maastrichter Vertrags
Als Bedingung für die deutsche Einheit hatte der damalige französische Präsident Mitterand eine Wirtschafts- und Währungsunion und damit die Kontrolle über die Deutsche Bundesbank gefordert. Nach zähen Verhandlungen, die ab Dezember 1991 in Maastricht stattfanden, wurde der Vertrag am 7. Februar 1992 unterzeichnet. Die Dänen stimmten erst nach einem zweiten Referendum zu. Die Franzosen stimmten im September 1992 mit 51 Prozent knapp dafür. Für die Deutschen war kein Referendum vorgesehen. Eine Verfassungsklage wurde abgewiesen.
Der Vertrag konnte daher er erst am 1. November 1993 in Kraft treten.
„Deutschland wird zahlen, sagte man in den zwanziger Jahren. Heute zahlt es: Maastricht, das ist der
Versailler Vertrag ohne Krieg.“ – Deutliche Worte von Chefredakteur Giesbert am 18. September 1992 im Pariser Le Figaro.
Der Vertrag von Maastricht kostet Deutschland ein Vielfaches dessen, was im Versailler Vertrag 1919 gefordert wurde. Die Kosten des Euro schätzt der Leipziger Professor Gunther Schnabl auf über 2.000 Milliarden Euro, allerdings einschließlich der noch nicht realisierten Verluste. Die Target-2-Salden der Bundesbank nähern sich der schwindelerregenden Höhe von einer Billion. Die deutschen Steuerzahler haften für diesen zinslosen Überziehungskredit der Südländer. Der britische Historiker Niall Ferguson nannte die von Deutschland finanzierte Umverteilung in der EU ein „einvernehmliches System von Kriegsreparationen“.
Die Eurokraten im Brüsseler Hauptquartier fordern als Antwort auf die schon lange schwelende Krise der EU eine Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion. „Mehr Europa“ sei dringend geboten, um die Krise zu überwinden. Sie träumen von einem zentralistischen Superstaat. Durch die gezielte Förderung einer multikulturellen Zersplitterung sollen die Nationalstaaten offensichtlich entmachtet werden.
Das Experiment einer gemeinsamen Währung war von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Staaten mit unterschiedlicher Wirtschaftsleistung können nicht in das Korsett einer gemeinsamen Währung gezwängt werden. Der Maastrichter Vertrag gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Anzustreben ist vielmehr eine europäische Wirtschaftsgemeinschaft souveräner Staaten. Zurück zur EG, so lautet das Motto.
Endgültige Regelung in einem Friedensvertrag
Nach der Beseitigung der UNO-Feindstaatenklauseln kann eine stabile, europäischen Friedensordnung ausgehandelt werden. Ein unverzichtbares Instrument dafür ist die OSZE.
Das Verhältnis zu Russland ist für Deutschland und Europa von besonderer Bedeutung, denn Sicherheit in Europa kann ohne die Einbeziehung Russlands nicht gelingen. Ob militärische Bündnisse dann noch zeitgemäß sind, darf angezweifelt werden. Einem souveränen Deutschland sollte niemand die Entscheidungsfreiheit über ein eigenes Abschreckungspotential oder die deutsche Truppenstärke absprechen dürfen. Eine Regelung für alle Beteiligten im Rahmen der OSZE ist hingegen denkbar.
Im Rahmen dieser neuen Friedensordnung muss auch die Rückführung der deutschen Goldreserven verbindlich geregelt werden. Rund die Hälfte davon lagert noch immer in Tresoren in New York und in London.
Mit einem gesamteuropäischen Interessenausgleich und einem Friedensvertrag für Deutschland im Rahmen der OSZE sollte das bisherige Nachkriegsprovisorium auf Dauer geregelt werden.