Mitteilungsblatt

Die Stadt Schiesheim beabsichtigt die Veröffentlichungsregeln zu ändern und hat dies schon willkürlich für mindestens einen Verein umgesetzt, der überwiegende Teil der Vereine, Kirchen und Parteien kann aber weiter ungehindert veröffentlichen. Dazu mein Schreiben an die Stadtverwaltung und den Gemeinderat. Auf die Antwort kann man gespannt sein:

Sehr geehrte Verwaltung, sehr geehrte Gemeinderatskollegen,

zu dem Schreiben, welches die Verwaltung bezüglich des Mitteilungsblattes herausgegeben hat (siehe unten), ergeben sich zahlreiche Fragen:

1. Warum soll die „rechtskonforme Veröffentlichungspraxis“ gerade jetzt umgesetzt werden?

2. Auf welchen konkreten Gerichtsentscheidungen beruht die Einschätzung der Verwaltung, dass eine Änderung der Veröffentlichungspraxis erfolgen muss?

3. Ist die Verwaltung befugt, selbständig die Veröffentlichungspraxis zu ändern, oder ist dazu eine Entscheidung des Gemeinderates notwendig?

3. Warum wurden die Betreffenden nicht vorzeitig über eine beabsichtige Änderung der Veröffentlichungspraxis unterrichtet?

Zum Verständnis, bei mindestens einem Verein wurde schon eine neue Veröffentlichungspraxis angewandt, mit dem Ergebnis, dass drei Veröffentlichungen gänzlich unterbunden wurden, wobei die „Begründungen“ auch unterschiedlich waren.

Ein Großteil der Vereine, Kirchen und Parteien konnte wie bisher üblich veröffentlichen.

4. Worauf beruht die oben beschriebene Ungleichbehandlung?

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