-straffällige Ausländer haben unser Land zu verlassen
Deutschland hat in den letzten Jahren ca. 2 Millionen sogenannte Flüchtlinge aufgenommen.
Darunter sind sicher auch Menschen, die tatsächlich durch Kriege aus ihrer Heimat vertrieben wurden. Es sind aber auch viele darunter, wenn nicht gar die meisten, die nur in der Hoffnung auf ein für sie besseres Leben zu uns gekommen sind.
Nach Artikel 16a unseres Grundgesetzes, hat der weit überwiegende Anteil dieser Menschen keinen Anspruch auf Asyl, da diese aus einem sicheren Drittstaat zu uns eingereist sind.
Die ungeregelete und grundgesetzwidrige Zuwanderung ist deshalb sofort zu beenden.
Alle Menschen, die keinen Anspruch auf Asyl haben, sind schnellstmöglich wieder in Ihre Heimatländer zu verbringen. Sollte in dem jeweiligen Land ein Leben nicht möglich sein, dann in Länder, welche an deren Heimat angrenzen.
Hierbei kann Deutschland im Rahmen der UNO einen Beitrag leisten.
Ausländer und Asylbewerber, bzw. anerkannte Asylbewerber, welche durch Straftaten unser Gastrecht missbraucht haben, sind konequent des Landes zu verweisen.